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Energieausweise für Wohn- und
Nichtwohngebäude sind seit dem
1.1.2009 Pflicht (alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig)
Mit
Inkrafttreten der neuen EnEV 2009 am 1. 10. 2009 wurde ein neuer
Energieausweis (hier
können Sie ein Musterausweis
betrachten[PDF]) für bestehende Wohn- und
Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung Pflicht.
Einen Überblick, wann welche Art von Energieausweis, verbrauchs-
oder bedarfsbasierter, vorzulegen ist, können Sie in dem Artikel
"Energieausweis" lesen:
Gewerbeflächen in Wohngebäuden, die vom
Ausmaß nicht unerheblichen sind (z. B. Ladengeschäft mit
Schaufenster), benötigen einen separaten Energie-
ausweis für Nichtwohngebäude, bei dem zusätzlich der
Stromverbrauch er-
fasst wird.
Weitere Informationen zu der EnEV 2009 und den neuen
Energieausweisen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
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