der  Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sind seit dem 1.1.2009 Pflicht  (alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig)

Mit Inkrafttreten der neuen EnEV 2009 am 1. 10. 2009 wurde ein neuer Energieausweis (hier können Sie ein Musterausweis betrachten[PDF]) für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung Pflicht.

Einen Überblick, wann welche Art von Energieausweis, verbrauchs- oder bedarfsbasierter, vorzulegen ist, können Sie in dem Artikel "Energieausweis" lesen:

Gewerbeflächen in Wohngebäuden, die vom Ausmaß nicht unerheblichen sind (z. B. Ladengeschäft mit Schaufenster), benötigen einen separaten Energie-
ausweis für Nichtwohngebäude, bei dem zusätzlich der Stromverbrauch er-
fasst wird.

Weitere Informationen zu der EnEV 2009 und den  neuen Energieausweisen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

  Logo von Jan Wulf       Sie entscheiden selbst, ob der Energieausweis ein Gütesiegel wird